Series II Band 2 · No. 227.
LEIBNIZ AN EHRENFRIED WALTHER VON TSCHIRNHAUS
[Wolfenbüttel, Ende Juni 1693.] [217.254.]
[ ... ] Alleine zu rechteren gebrauch der Cabbalae würde gehöhren eine Societät recht gelehrter und wohlgesinter Leute. Ich verstehe aber eine societat nicht, wie sie ins gemein seyn, auch wie die Englische und Naturae Curiosorum ist, so kein festes band, auch keinen Nachdruck noch Daure haben; noch die von großer Herrn besoldungen unterhalten werden, wie die Universitaten, Collegia und die Academie Royale zu Paris, denn da werden gemeiniglich durch die hofleute allerhand Personen hinein geschoben, die nicht auß guthen eifer und lobesbegierde sondern umbs geld arbeiten, ja hernach aus faulheit und neid das guthe verhindern, sondern eine solche societät die ihren eignen fundum hätte, wie die Clöster und Orden der Romischen Religion. Nun ist zwar bey den Evangelischen nichts dergleichen. Doch wäre es nicht ohnmuglich wenn einige Reiche nur lachende Erben habende sonst verstandige wohlgesinte Ehrliebende Personen beredet werden köndten, das ihrige zum theil, oder gänzlich zu einen so wichtigen werck zu wiedmen, vermittelst deßen ich versichert bin, daß zum besten des Menschlichen geschlechts in 10 jahren mehr außzurichten, als sonst in hunderten nicht geschehen wird. Ich bin vor vielen jahren mit diesem Einfall schwanger gangen und sehe fast allein diesen weg übrig etwas rechtes auszurichten, nachdem der andere an sich selbsten leichtere, nehmlich einen großen fürsten, der dem werck allein gewachsen, dazu zu vermögen bey gegenwartigen elenden Zeiten, da sie fast selbsten alle mit einander in weitlaufftigkeiten vertieffet, nicht zu hoffen. Dieser vorschlag aber ist so bewand daß er mit einem geringen den anfang nehmen, und bald zu etwas ansehnliches erwachsen köndte, denn etlicher Exempel andere aufmuntern würden. In Holland glaub ich solten sich dergleichen leute finden, wiewohl auch Teutschland einige an hand geben mochte. Ich weiß wie sehr mein hochwehrtigster H. sich alle gemein-nüzige Dinge angelegen seyn laßen und wie leicht er alles begreiffe, habe also dieses doch in vertrauen dero erwegung und urtheil unterwerffen wollen; bitte die gedancken darauff gehen zu laßen, und mich einsmahls mit wiederantwort zu erfreuen; der ich dero liebwertheste Person und trefliche gaben hochlich verehre, und lebenszeit verbleiben werde
Meines hochwehrtesten Herrn verbundenster gehorsamster Diener.