Series II Band 2 · No. 210.
JOHANN CHRISTOPH HARTUNG AN LEIBNIZ
Jena, 14. (24.) Februar 1693. [215.]
HochEdler, Vest, und Hochgelahrter,
insonders HochgeEhrter Herr u. vornehmer Patron.
Demselben gebe hiermit dienstlich zu vernehmen, welcher gestalt ich nun an das zwölffte Jhar auff hiesiger Universität der Studierenden Jugend privatim informando nach vermögen gedienet, und absonderlich Philosophiam auff die Jurisprudentz appliciret, wie theils meine Metaphysica Juris, davon bey nechsten ein exemplar erfolgen soll, bezeügen kan, dadurch denn nicht allein, ohne ruhm zu melden; einen zimlichen applausum erhalten, sondern auch angefrischet worden, dergleichen arbeit ferner mit nutz meiner Auditorum zu continuiren, gestalt ich denn in kurtzen, gefället es Gott, abermahl ein Collegium Juridico-Logicum anzustellen gemeinet, da ich denn was nützliches u. angenehmes vor zu bringen mir gerne angelegen seyn laße,
Weil nun Ew. Excell. in dero gelehrten Tractat de docenda et discenda Jurisprudentia §. 51. wohl erinnern, daß unter andern ars conciliandi antinomias ad Logicam Juridicam gehöre, auch zugleich einen antinomicum minorem promittiren, den ich doch noch nirgend erfragen können, Alß gelanget an dieselbe mein dinstliches bitten, wofern Ihro bekante hohe geschäffte es sonst zulaßen wollen, mir großgünstige nachricht zu ertheilen, ob noch die edition gedachten sehr nützlichen werckleins zu hoffen, oder, wofern es andere höhere geschäffte verhindern möchten, solches abschreiben zu laßen vergünstigen, oder wo dieses bedencklich fallen solte, mir gute anleitung und instruction ertheilen, wie die reguln zu formiren in maaßen, ob ich gleich zimlich dazu colligiret, doch gestehen muß, daß ich weder die kürtze, noch rechte gewiße reguln treffen kan.
Nechst dem (2) hab in vorgedachten wercke de Jurispr. doc. §. 50 ersehen, daß Ew. Excell. etliche Syllogismos in LL. observiret, darinnen die alten JCti in forma pecciren, wenn ich aber auch solche zu sehen ein begieriges verlangen trage, Alß bitte ebenfalß dinstlich ümb communication etlicher exempel. Gleich wie nun hierdurch anders nichts alß Gottes Ehre und der Studirenden Jugend nutzen gesucht wird, alß werde diese hohe gunst nicht allein mit ewigen Danck erkennen, auch selbe gegen meine Auditores öffendlich zu rühmen nicht ablaßen, sondern auch Gott bitten ümb dero selbst erwünschten wohlstand u. langes leben. Schlißlich bitte Ew. Excell. wolle diese kühnheit nicht übel nehmen, u. verbleibe nechst empfelung in Gottes Schutz stetz
Ew. Excellentz dinstschuldigster
Jena, d. 14. Feb. 1693.Jo. Christoph. Hartung. Phil. et LL.D.
Dem HochEdlen, Vest, und Hochgelahrten Herrn Gottfrid Guilhelm Leibnitzen, JCto, und Churfl. Hannover. Hochbestallten Rathe. Meinen insonders HochgeEhrten Herrn und vornehmen Patron. in Hannover. Franco biß Hannover.