Series VI Band 4 · No. 19.
Vocabula
[1678 bis 1684 (?)]
[1678 bis 1684 (?)]
Vocabula
Die worth sind wie rechenpfennige, bey verständigen, und wie geld bey unverständigen.
Denn bey verständigen dienen sie vor zeichen, bey unverständigen aber gelten sie als ursachen und vernunfftsgründe. Dahehr in gemeiner rede, wer dem andern eine gewiße manirliche und in der welt gebräuchliche redens-art in den weg werffen kan, der hat ihn schohn geschlagen, es sey dann daß ihm jener alsbald einen andern gleichmäßigen streich zu versezen wiße, welches gemeiniglich denen so in reden geübt, und fertig seyn, unschwehr, die weil die worte so viel bedeutungen haben. Wenn nun die beyden fechter also eine weile mit lust der zuhörer gekämpfet, fallen sie auff eine andre materi, oder die zuhörer fallen in die rede, oder die höfligkeit erfodert, daß man mit manier abbricht will man nicht vor einen zänker oder pedanten gehalten werden, Und mus sich der so abbrechen will der zeit bedienen, da sein gegner entweder nicht alsbald fertig ist, oder da er etwas sagt, so eben der wichtigkeit nicht scheinet, daß es beantwortet werden muß. Denn man muß nicht eben alle mahl das lezte worth haben wollen. Und damit endet sich der streit, zumahlen wenn nur zeitvertreibs wegen gesprochen worden. Wenn man aber einen schluß faßen und etwas wahlen mus, da fallet man gemeiniglich auf die lezten scheingründe so noch im frischen gedächtnüß bleiben, oder man giebet dem nach so das meiste ansehn hat.
Ist also kein wunder, das nicht allein in unterredungen nichts beschloßen, sondern auch offt in berathschlagungen übel geschloßen wird.